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06.09.11 6.9. Antrag auf Direktbeschluss Kernenergiegesetz

GROSSER RAT AARGAU

Antrag auf Direktbeschluss von Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, und Astrid Andermatt, Lengnau, vom 6. September 2011 betreffend Standesinitiative zur Änderung des Kernenergiegesetzes

Text

Der Grosse Rat möge in einer Standesinitiative die Bundesversammlung einladen, im Kernenergiegesetz Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einer Region in der Schweiz nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager aufgezwungen werden kann.

Begründung

Die Grundlage für das Vorgehen der gegenwärtigen Suche eines Tiefenlagerstandortes ist die Kernenergiegesetzgebung, welche im März 2003 im Bundesparlament verabschiedet wurde. Eine bedeutende Folge dieser neuen Bundeskompetenz ist die Entmündigung der Kantone bei der Mitbestimmung, das heisst den Regionen wurde das Vetorecht entzogen. Ein Referendum, wie es 1995 im Kanton Nidwalden ergriffen und angenommen wurde, hätte keinerlei Verbindlichkeit mehr.

Dieses Vorgehen ist eine Neuerung in den demokratischen Abläufen und Entscheidungen in unserem politischen System, indem den Betroffenen jede Möglichkeit der Einsprachen gegen Beschlüsse verwehrt wird.

Wir aber verlangen unser Vetorecht zurück. Dazu braucht es eine Änderung des Kernenergiegesetzes, damit die Bevölkerung in den Standortkantonen nicht ausschliesslich ein Mitspracherecht (was zurzeit in den Regionalkonferenzen stattfindet), sondern ein Mitbestimmungsrecht erhält.

Kernenergiegesetz_Rede_im_Grossen_Rat.pdf