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03. 07. 07 Interpellation Umsetzung UME

7.7. 09: NFZ-Interview zur Interpellation

7.7. 09: NFZ-Interview zur Interpellation, Thomas Wehrli

Der Regierungsrat wertet seine Haltung zu einem möglichen Tiefenlager im Bözberg nicht als abwartend. Zum Einfluss, den ein Tiefenlager auf den Jurapark haben könnte, will er sich derzeit nicht äussern.
AARAU. Anfangs Mai reichten drei Fricktaler Grossrätinnen und ein Grossrat – von den Grünen bis zur SVP – eine Interpellation mit sieben Fragen zu einem möglichen Tiefenlager für radioaktive Abfälle im Bözberg ein. Darin wollten die Interpellanten unter anderem wissen, wie der Regierungsrat seine abwartende Haltung erklärt und wie sich ein Tiefenlager mit dem geplanten Jurapark Aargau vereinbaren lässt.
Nun liegt die Antwort aus Aarau vor. Zur Jurapark-Frage will der Regierungsrat «den laufenden Abklärungen bezüglich der sozioökonomischen Einflüssen eines Tiefenlagers, die Antworten auf diese Fragen geben werden, nicht vorgreifen». Sprich: No comment.
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass bei der Standortevaluation «das Primat der Sicherheit das Mass aller Dinge» sein muss. Umgekehrt formuliert: «Der Regierungsrat akzeptiert kein „Abschieben“ des Tiefenlagers in den Aargau aufgrund „weicher“ Kriterien.» Ein «Nachhelfen» mit Abgeltungen und Steuererleichterungen kommt für ihn deshalb nicht in Frage. Gleichzeitig ist für den Regierungsrat aber klar, dass Nachteile, die einer Region durch den Bau und den Betrieb eines Tiefenlagers entstehen, abgegolten werden müssen.
Entschieden weist der Regierungsrat den Vorwurf der «abwartenden Haltung» zurück und verweist darauf, dass der Kanton Aargau als erster Kanton kritische Fragen zur geologischen Auswahl der Standortvorschläge eingebracht hat. Dies sei im jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens ein «angemessenes Zeichen der kritischen Haltung». Falls nötig werde er «die Rechtsmittel ausschöpfen, damit ein faires Verfahren stattfindet».

Th.W.: Frau Burgener, waren die bisherigen «Zeichen der kritischen Haltung» aus Aarau angemessen?

Elisabeth Burgener: Es ist wenig bis gar nichts spürbar von dieser kritischen Haltung. Es wird oft erst reagiert, wenn nachgefragt wird, wie z.B. durch unsere Interpellation.   Uns reicht es aber nicht, dass der Kanton Aargau als erster Kanton kritische Fragen zur geologischen Auswahl formuliert hat. Die Haltung des Regierungsrates ist mir nicht klar, bzw. die Antworten zeigen auf, dass es gar keine gibt.

Th.W.: Dann bleiben Sie dabei, dass die Haltung der Regierung bisher zu abwartend war?

E. B.: Ja. Es wäre aber gerade zum jetzigen Zeitpunkt aus psychologischen Gründen sehr wichtig, Signale nach aussen zu senden und nicht erst in der Etappe 2 oder 3.

Th.W.: Was erwarten Sie von der Regierung?

E. B.: Einzelne Kantone, wie Baselland, Baselstadt und Schaffhausen, haben per Verfassung festgelegt, dass es in ihren Kantonen kein Tiefenlager gibt. Wie Regierungsrat Peter Beyeler immer wieder betont, steht das Bundesrecht aber über dem Kantonsrecht. Das stimmt, aber mit dieser Haltung gibt der Kanton Aargau grünes Licht, sodass wir auch im weiteren Verfahren sicherlich weiterhin zu den Favoriten gehören. Ich erwarte vom Regierungsrat, dass er jetzt und klar Stellung für unseren Kanton bezieht, unabhängig von all den Verfahrensabläufen, die im Gang sind.

Th.W.: Die Antwort auf eine der spannendsten Fragen, diejenige nach der «Wechselwirkung» zwischen Tiefenlager und Jurapark, fällt kurz und bündig aus: No comment. Ihr Kommentar?

E. B.: Diese Antwort befremdet mich am meisten. Naturpark- und Tiefenlagerperimeter überschneiden sich und werden dadurch zu einem Thema, auch für den Kanton Aargau. Es ist für uns hier im Fricktal eine der zentralen Fragen. Unabhängig aller noch offenen Abklärungen hätte ich gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine klare und detaillierte Antwort erwartet. Eins ist für mich sicher: ein Jurapark auf einem strahlenden Fundament verliert an Glaubwürdigkeit.

Th.W.: Die Regierung betont in der Antwort mehrmals, dass im jetzigen Zeitpunk des Verfahrens – die ganze Evaluation dauert noch rund zehn Jahre – nicht mehr Informationen möglich und nötig sind. Teilen Sie diese Ansicht?

E. B.: Nein, das sehe ich anders. Eine öffentliche Debatte finde ich sehr wichtig. Es geht ja auch nicht nur um das Tiefenlager, sondern um das Verkehrsaufkommen und weitere Beeinträchtigungen der Umwelt. Die Bevölkerung hat das Recht frühzeitig informiert und aufgeklärt zu  werden.

Th.W.: Dann erwarten Sie einen aktiveren Einbezug der Bevölkerung?

E. B.: Wie erwähnt, verfügen wir in unserem Kanton nicht über einen Verfassungsartikel, der den Widerstand gegen Tiefenlager definiert hat.  Ich bedaure das, denn durch einen solchen Volksauftrag wären Behörden und Regierung verpflichtet, alle rechtlichen und politischen Mittel zu ergreifen, um das Errichten eines Tiefenlagers zu verhindern. Der partizipative Einbezug der Bevölkerung, der laut Regierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, wäre aber jetzt schon wichtig. Daher wird die Mobilisierung der Bevölkerung, eine der nächsten grossen Aufgaben sein, die auch regional angegangen werden muss.
Es kommt selten vor, dass eine Interpellation quer durch das politische Spektrum lanciert wird. In diesem Fall ist es gelungen, die Interpellation wurde von je einem Vertreter der SP, der Grünen, der CVP und der SVP eingereicht. Woher rührt diese Einmütigkeit?
Wir positionieren uns sicher in der Energiepolitik, z. B. in der der Frage der AKWs, unterschiedlich. Mit unserem gemeinsamen Vorstoss möchten wir aber klar signalisieren, dass es uns um unsere schöne Gegend geht, um die Nachhaltigkeit unserer Region. Und das lässt sich einfach nicht mit einem Tiefenlager vereinbaren. Hier ziehen wir parteiunabhängig am gleichen Strick.

Th.W.: Summa summarum: Sie scheinen mit der Antwort aus Aarau nicht ganz zufrieden zu sein...

E. B.: Ich bin ganz und gar nicht zufrieden. Am meisten enttäuscht bin ich, dass der Regierungsrat nicht auf unsere regionalen Fragen eingegangen ist, etwas, was uns 4 Grossräte aus dem Fricktal sehr wichtig war und ist. Aber wir bleiben dran.

3. 7. 07 Interpellation 07.172 Umsetzung UME


GROSSER RAT AARGAU
Interpellation Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, vom 3. Juli 2007 betreffend praktische Umsetzung von UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) an der Volksschule

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Text und Begründung:

Unterstützende Massnahmen im Einzelfall (UME) bieten, im Rahmen der Integrativen Schulung  Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen Beeinträchtigung zusätzliche individuelle Fördermassnahmen an. Der Sinn von UME ist unbestritten. UME sind ein sinnvolles Angebot, wären da nicht die vielen Steine, über die die Fachpersonen stolpern, und die es ihnen vielerorts unmöglich machen, UME zum Wohle der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.
Schulleitungen und / oder Schulpsychologische Dienste übernehmen die Koordination und sind in der Regel auch diejenigen, welche die Entscheidung für oder gegen UME treffen. Dies bedeutet eine zusätzliche, sehr aufwendige Arbeit. Fachpersonen ( Therapeut/innen, Heilpädagog/innen, Lehrkräfte) sind daran, UME in der Praxis umzusetzen. Sie sind aber mit so vielen Schwierigkeiten konfrontiert, die Verunsicherungen auslösen und sich auf alle Betroffenen, inklusive Eltern und Kinder, als belastend auswirken, dass sich einige Fragen zum pädagogisch/therapeutischen und administrativen Konzept stellen.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1.)    Wie sieht das pädagogisch / therapeutische Konzept im Detail aus, und wie sind die Verantwortlichkeiten innerhalb dieses Angebotes geregelt?

2.)    Wieviele Kinder sind auf UME angewiesen? Wieviele Knaben und Mädchen? In welchem Alter?

3.)    Wie sehen die Umsetzungsrichtlinien aus, und wer überprüft sie?

4.)    Wie können die geforderten Rahmenbedingungen (z.B. Infrastruktur) gewährleistet werden?

5.)    Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit genügend Fachkräfte vorhanden sind?

6.)    Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um Therapeut/innen, Heilpädagog/innen und Lehrkräfte, welche zum Teil in verschiedenen Gemeinden tätig sein müssen, administrativ und finanziell zu entschädigen?

7.)    Wie werden Schulleitungen, Psychologinnen und Psychologen für zusätzliche Abklärungen und Gespräche entlastet?

8.)    Wie gedenkt der Regierungsrat, die UME  umzusetzen,  damit diese für die Integrative Schulung förderlich sind und nicht nur Zusatzaufwand bedeuten?

Anfang

Interpellation 07.172 Antwort des Regierungsrates

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Interpellation Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, vom 3. Juli 2007 betreffend praktische Umsetzung von UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) an der Volksschule; Beantwortung


Aarau, 17. Oktober 2007                                                                                                  07.172
I.

Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.

II.

Der Regierungsrat antwortet wie folgt:

Zur Frage 1
"Wie sieht das pädagogisch/therapeutische Konzept im Detail aus, und wie sind die Verantwortlichkeiten innerhalb dieses Angebots geregelt?"
Das Konzept zur Integrativen Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigung basiert auf den langjährigen Erfahrungen im Kanton Aargau mit der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten. 2003 wurde die Integrierte Heilpädagogik (vormals Integrative Schulungsform) vom Forschungsbereich Schulqualität und Schulentwicklung der Universität Zürich evaluiert. Im Schlussbericht
(
ISF-Evaluation [http://www.ag.ch/isf/shared/dokumente/pdf/isf-evaluation.pdf)]) wird unter anderem hervorgehoben, dass der Kanton Aargau im Kontext der schweizerischen Bildungslandschaft nach Meinung der Autoren mit der Integrativen Schulungsform über eine gut ausgebaute Konzeption (Handout Integrative Schulung Teil 1: Integrierte Heilpädagogik [http://www.ag.ch/isf/de/pub/info_und_beratung/umsetzungshilfen.php]) verfügt. Einzigartig und innovativ sei die Festlegung verbindlicher Standards zur Sicherstellung der pädagogischen Rahmenbedingungen für die ISF-Schulen und ihre Verbindung mit Unterstützungs- und Weiterbildungsangeboten von Seiten des Kantons.

Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat mit der Einführung der Integrativen Schulung im Rahmen der Verordnung Sonderschulung vom 8. November 2006 [SAR 428.513] die konzeptionellen Grundlagen weiterentwickelt und in der Handreichung Integrative Schulung
Teil 2, Unterstützende Massnahmen im Einzelfall
Handout Integrative Schulung Teil 2: Unterstützende Massnahmen im Einzelfall (http://www.ag.ch/ume/shared/dokumente/pdf/
070227_-_ume_handreichung.pdf
) erläutert. Dabei hat sich bereits in den ersten Umsetzungsmonaten bestätigt, dass Schulen, welche die heilpädagogische Unterstützung von Kindern mit Lernschwierigkeiten beziehungsweise die Integrierte Heilpädagogik bereits eingeführt haben und somit über eine grundsätzlich integrativ ausgerichtete Schulkultur verfügen, bessere Voraussetzungen haben, gezielte Massnahmen zu planen und umzusetzen.


Unterstützende Massnahmen im Einzelfall UME werden Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung beziehungsweise einer erheblichen sozialen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung gewährt.
Kind oder Jugendliche werden bis zu sechs Wochenlektionen Förderunterricht zugeteilt (zum Beispiel heilpädagogische Unterstützung, logopädische Therapie). Umfassen die individuellen Massnahmen ausschliesslich persönliche fachliche Begleitung ohne Vorbereitungszeit (zum Beispiel Nacharbeiten von verpasstem Unterrichtsstoff, Hilfestellung im Sportunterricht bei körperlicher Behinderung), so kann pro besoldete Lektion eine Präsenzzeit von bis zu
1½ Stunden erwartet werden, entspricht doch gemäss § 30 Lohndekret Lehrpersonen und entsprechender Verordnung (Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen [VALL]) §§ 34–36 eine Lektion einer effektiven Arbeitszeit von etwa hundert Minuten. Bei Pflegebedürftigkeit kann für Verrichtungen wie Wickeln oder Katheterisieren zusätzliche Betreuung bewilligt werden.

Die Verantwortlichkeiten werden in §§ 3–9 der Verordnung Sonderschulung geregelt und in Kapitel 3 der UME-Handreichung ausführlich beschrieben:

-      Wenn eine Behinderung oder eine erhebliche Beeinträchtigung vermutet wird, veranlasst die Schulpflege im Einverständnis mit den Eltern die Einleitung einer Abklärung durch eine Fachstelle. Der Abklärungsbericht bildet die Grundlage für die weitere Planung der schulischen Massnahmen.
-      Um die Prüfung der integrativen Schulung angemessen vornehmen zu können, bietet sich ein so genannter „Runder Tisch“ an. Im direkten Austausch zwischen der Schule, den kantonalen Diensten beziehungsweise den zuständigen Beratungsdiensten, dem Inspektorat und allenfalls den Eltern können wichtige Synergien geschaffen werden, die eine ganzheitliche Beurteilung ermöglichen.
-      Das Departement Bildung, Kultur und Sport entscheidet auf Antrag der Schule unter Berücksichtigung der Berichte der Fachstelle und des Inspektorats, ob und wie viele Ressourcen als unterstützende Massnahmen im Einzelfall eingesetzt werden können.

Zur Frage 2
"Wie viele Kinder sind auf UME angewiesen? Wie viele Knaben und Mädchen? In welchem Alter?"
Grundsätzlich gilt, dass für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigung zu prüfen ist, ob eine integrative Schulung anstelle einer stationären Sonderschulung indiziert ist. § 3 der Verordnung Sonderschulung legt die Kriterien fest, welche erfüllt sein müssen, damit die Massnahmen integrativ erfolgen können. Da die integrative Schulung auch von der entsprechenden Schulkultur in den einzelnen Gemeinden abhängig ist, kann die Frage, wie viele Kinder auf UME angewiesen sind, nicht schlüssig beantwortet werden. Im laufenden Schuljahr werden 116 Kinder und Jugendliche mit UME unterstützt. Eine Mehrzahl dieser Kinder ist männlichen Geschlechts, allerdings sind die verschiedenen Formen von Behinderungen nicht geschlechtsspezifisch, so dass unseres Erachtens keine Schlüsse aus der Verteilung der Geschlechter gezogen werden können.
Das Departement Bildung, Kultur und Sport verfolgt das Ziel, dass bis 2020 rund 20 % der Schülerinnen und Schüler, welche heute teilstationär oder stationär in Einrichtungen der Sonderschulung betreut werden, im Rahmen der integrativen Schulung angemessen gefördert werden können. Dies würde bedeuten, dass aus dem Bereich der heutigen Sonderschulung rund 400 Kinder und Jugendliche auf unterstützende Massnahmen im Einzelfall angewiesen sind.

Zur Frage 3
"Wie sehen die Umsetzungsrichtlinien aus, und wer überprüft sie?"
Die Umsetzungsrichtlinien sind in der Verordnung Sonderschulung festgelegt. Das Departement Bildung, Kultur und Sport deckt die grundlegenden Informationsbedürfnisse auf der Website www.ag.ch/ume ab. Des Weiteren wurde eine Informationsstelle eingerichtet, welche allgemeine Fragen beantwortet und den Schulen bei Bedarf eine Fachperson für integrative Fragestellungen vermittelt. Planung und Umsetzung der schulischen Massnahmen gliedern sich in:

-      Abklärung durch eine Fachstelle;
-      Beurteilung der Gesamtsituation und Grobplanung;
-      Zuweisungsentscheid der Schulpflege (Integrative Schulung oder Sonderschulung);
-      Detailplanung der individuellen Fördermassnahmen;
-      Antragstellung der Schulpflege und Bewilligung durch das Departement Bildung, Kultur und Sport.

Die Verantwortung für die Umsetzung der unterstützenden Massnahmen im Einzelfall liegt bei der Schulleitung. Sie stellt mit geeigneten Massnahmen sicher, dass die Förderung zielgerichtet und wirksam erfolgt:

-      Einhaltung der individuellen Lernvereinbarung;
-      Regelmässige Standortbestimmungen;
-      Kontinuierliche Förderplanung;
-      Jährliche Überprüfung der Zuweisung.

Die pädagogische und fachliche Aufsicht über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen wird im Rahmen der bestehenden Kapazitäten vom Inspektorat für den Kindergarten und die Volksschule ausgeübt. Des Weiteren erarbeitet die Fachstelle für Externe Schulevaluation bis Ende 2007 einen Bewertungsraster „Integrative Schulung“, der in Zukunft ein Überprüfen der Umsetzung der Integrativen Schulung im Rahmen von Schulevaluationen erlaubt.

Zur Frage 4
"Wie können die geforderten Rahmenbedingungen (zum Beispiel Infrastruktur) gewährleistet werden?"
Insbesondere für Kinder und Jugendliche mit schweren Körperbehinderungen sind infrastrukturelle Voraussetzungen nötig, um die integrative Schulung umzusetzen. Gemäss § 3c Verordnung Sonderschulung) prüft die Schulpflege, ob die Rahmenbedingungen vor Ort gegeben sind. Die Verpflichtung, die notwendigen Voraussetzungen für ein einzelnes oder mehrere Kinder mit Behinderungen zu schaffen, liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

Zur Frage 5
"Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit genügend Fachkräfte vorhanden sind?"
Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat mit dem Massnahmenpaket Integration festgelegt, dass integrative Förderung von Lernenden mit besonderen schulischen Bedürfnissen konsequent ausgebaut wird. Damit erhöht sich insbesondere der Mehrbedarf an ausgebildeten Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Nebst dem Vollzeitstudium wird eine berufsbegleitende Ausbildung (Dauer 3 Jahre) angeboten. Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat Anreize für Lehrpersonen geschaffen, welche berufsbegleitend eine heilpädagogische Ausbildung absolvieren. Allein für den Ausbildungslehrgang, der im Sommer 2007 begann, wurden zusätzlich 51 Studierende aufgenommen.
Zusätzlich werden für Lehrpersonen, welche heute Kleinklassen unterrichten, ab 2008 Weiterbildungsmodule angeboten, die sie befähigen, in Zukunft als Lehrpersonen für integrierte Heilpädagogik zu arbeiten.
Aufgrund des grossen Interesses für angebotene Ausbildungen darf angenommen werden, dass die Schule Aargau insbesondere in Gemeinden, welche im Rahmen der integrierten Heilpädagogik bereits über eine entsprechende Fachlehrperson verfügen, in Bälde über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen wird.

Zur Frage 6
"Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um Therapeuten/Therapeutinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen und Lehrkräfte, welche zum Teil in verschiedenen Gemeinden tätig sein müssen, administrativ und finanziell zu entschädigen?"
Es darf angenommen werden, dass sich die Bedingungen betreffend Arbeitsort für Schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen mit Einführung der Integrierten Heilpädagogik in den nächsten Jahren wesentlich verbessern, indem vor Ort grössere Pensen möglich werden. Damit kann in einer Gemeinde der Stundenpool für die heilpädagogische Unterstützung von Regelklassen wie auch der grösste Teil der unterstützenden Massnahmen im Einzelfall vom gleichen Fachpersonal übernommen werden. Dies schafft zudem zusätzliche Synergien und reduziert den Informations- und Erfahrungsaustausch. Mit der Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von 29 auf 28 Lektionen für heilpädagogische Lehrpersonen per Schuljahr 2007/2008 sind zudem die Arbeitsbedingungen verbessert worden. Dies rechtfertigt keine weiteren finanzielle Abgeltungen, umso mehr, als die Koordination der Förderplanung sowie interdisziplinäre Absprachen zum Kerngeschäft der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gehören, also Teile Ihres Berufsauftrags sind.

Für die Schulpflegen (als Anstellungsbehörde) der kleinen Schulen stellt sich bei den genannten Funktionen, aber auch in anderen Bereichen wie Fremdsprachen-Unterricht oder DaZ, die Frage, wie man mit Teilzeit-Arbeit und Kleinstpensen an einer Schule umgeht. Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat dazu bereits 2005 eine Orientierungshilfe für kleine Schulen erarbeitet, die die besonderen Herausforderungen für die kleinen Schulen thematisiert. Das Departement empfiehlt eine verstärkte Zusammenarbeit der kleinen Schulen mit einer gemeinsamen Schulführung. Dadurch könnten grössere und attraktivere Pensen geschaffen werden.

Zur Frage 7
"Wie werden Schulleitungen, Psychologinnen und Psychologen für zusätzliche Abklärungen und Gespräche entlastet?"
Die Schulleitungen werden für die Abklärungen und Gespräche im Zusammenhang mit UME nicht speziell entlastet.
Der Schulpsychologische Dienst wird in der Verordnung Sonderschulung als Fachstelle aufgeführt. Die Bewältigung der entstehenden erheblichen Mehrarbeit durch die individuelle, diagnostische Befunderhebung (Diagnosestellung) und die schriftliche Berichterstattung zuhanden der Schulpflege wird zusätzliche personelle Ressourcen erfordern.
Die weiteren Fachdienste wie der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst und die Autismusberatungsstelle (IAS) haben seit Einführung des Betreuungsgesetzes ebenfalls eine deutliche Mehrbelastung erfahren. Sie haben gemäss Verordnung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen fachliche Unterstützung in Form von Beratung und Fachberichten zu leisten.

Zur Frage 8
"Wie gedenkt der Regierungsrat, die UME umzusetzen, damit diese für die integrative Schulung förderlich sind und nicht nur Zusatzaufwand bedeuten?"
Dank der klaren Strategie des Departements Bildung, Kultur und Sport zur Integration konnten die Zielsetzungen im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) erreicht werden. Die Vorgabe, dass sich die Gemeinden mit Integrierter Heilpädagogik mit dem Schuljahr 2007/2008 verdoppelt, konnte überbetroffen werden. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, können auf der Basis der Schulkultur, wie sie im Rahmen der Integrierten Heilpädagogik erforderlich ist, Unterstützende Massnahmen im Einzelfall als sinnvolle Ergänzung mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden.

Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'487.50.

REGIERUNGSRAT AARGAU

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Persönliche Stellungnahme


07.172

Interpellation Elisabeth Burgener (UME)
„Unterstützende Massnahme im Einzelfall“, kurz UME genannt, ist ein wichtiger Bestandteil der integrativen Schulung. Die Umsetzung findet an vielen Schulen schon statt. Für die Fachleute, die in der Praxis tagtäglich mit UME arbeiten, ergeben sich viele offene Fragen, die ich in meiner Interpellation gestellt habe und die nur zum Teil beantwortet sind.

Zu Frage 1: zum Konzept und zur Regelung der Verantwortlichkeit.

Ich habe eine etwas umfassendere Antwort erwartet. Die umschriebene Aufstellung ist bekannt. Interessant wären detailierte Vorstellungen, die direkt mit der Praxis zu tun haben. Auch würde mich interessieren, was „Sicherstellung der Rahmenbedingungen“ heisst. Bei der Definition der Massnahmen erwähnen Sie auch solche, die ohne Vorbereitungszeit, ausschliesslich eine persönliche und fachliche Begleitung sind, wie z.B. das Nacharbeiten von verpasstem Schulstoff. Die Verantwortlichen im BKS aber betonen immer wieder, dass UME Fördermassnahmen sind mit Planung, Durchführung und Auswertung und nicht Nachhilfeunterricht.

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