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19.08. 08 Interpellation 08.241 Umsetzung UME

19. 8. 08 Interpellation 08.241 Umsetzung UME



Interpellation Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, Pia Müller, Wettingen und Rita Boeck, Brugg vom 19. August 2008  betreffend Durchführung der UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) im Rahmen der Integrativen Schu­lung an der Volksschule
 

Text und Begründung:

Der Auftrag der SP-Fraktion vom 26.2.2008 (08.40) betreffend Sicherstellung von genügend Fachpersonen für UME wurde vom Regierungsrat entgegengenommen. Die Beantwortung lässt vieles offen und geht auf die konkreten Probleme in der Pra­xis zu wenig ein, so dass sich für uns nach Beginn des Schuljahres weiterhin folgen-de Fragen stellen:

 
  1. Die wichtige Frage nach dem Bedarf an Fachpersonen für die nächsten Jahre wurde nicht zufriedenstellend beantwortet. Eine Übergangslösung wurde nicht aufgezeigt. Wie plant der Regierungsrat, diese Zeit des Personalengpasses zu überbrücken?
  2. In der Praxis wird der Förderunterricht heute in der Regel von Personen erteilt, welche die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder diese erst beginnen. Dies führt zu unprofessionellen Situationen. Überforderungen von Lehrperso­nen und heilpädagogischen Fachpersonen sind die Folge. Welche geeigneten Unterstützungsmassnahmen (z.B. Coaching, Berufseinführung etc.) der Fachleute und Lehrpersonen sind vorgesehen? Gibt es Richtlinien dazu? Wo sind sie zu finden?
  3. In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat folgendes: „Erste Erfahrungen ha­ben gezeigt, dass klare Richtlinien zur Übernahme eines entsprechenden Förderauftrages notwendig sind.“ Diese Richtlinien sind für die Praxis ungenü­gend, d.h. jede Schule muss für sich eine Form der fachlichen und therapeuti­schen Begleitungen erarbeiten. Dies ist eine Überforderung, insbesondere, wenn die Fachleute nicht oder noch nicht fertig ausgebildet sind. Solche Situ­ationen führen vielerorts zu unprofessionellen Tätigkeiten. Die Qualität der Förderaufträge ist in Frage gestellt. Welche Unterstützung gedenkt der Regie­rungsrat den Schulen zu geben? 
  4. Es zeigt sich in der Praxis, dass das Problem der „Assistenz“ von den Gemein­den völlig  unterschiedlich gelöst wird. Die Leidtragenden sind mehr­heitlich Frauen, die zu Dumpinglöhnen Kinder begleiten und eine hohe Ver­antwortung tragen. Welche Massnahmen schlägt der Regierungsrat konkret vor, diese Praxis zu vereinheitlichen?
  5. Durch die erschwerten unattraktiven Rahmenbedingungen (Kleinstpensen, kurz­zeitig bewilligt, grosse geforderte Mobilität) für die Arbeit mit UME ist es im Moment in der Praxis nicht vorstellbar, dass die schulischen Heilpädagogin­nen und Heilpädagogen vor Ort alle Lektionen nebst dem Pensenpool für die integrierte Heilpädagogik übernehmen. Eher ist der Fall, dass Fachpersonen nach Beendigung eines Schuljahres wieder abspringen, weil sie keine Unter­stützung erhalten und ihr Pensum resp. Einkommen nicht planen können. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, die dazu beitragen würden, wertvolle Ressourcen an den Schulen zu halten?
  6. Die Anstellungs- und Lohnbedingungen während der Ausbildung sind unklar und unbefriedigend. Eine schulische Heilpädagogin in Ausbildung, die bereits an einer SHP- oder UME- Stelle in einer Schule tätig ist, erhält einen Besol­dungszuschlag von 20%, abzüglich 5% Gehaltsabzug wegen nicht vorhande­ner Ausbildung. Diese Regelung gilt für die gesamte Ausbildungszeit.  Warum wird ein Gehaltsabzug vorgenommen gleichzeitig mit immenser Mehrarbeit bezüglich Einführung des integrativen Systems in einer Gemeinde, in einem Team und bei den Eltern?
  7. Mit den Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung in schulischer Heilpädagogik kommen auch Personen in den Genuss der Ausbildung, welche über kein Lehrpatent verfügen. Im Schulalltag wird aber die Methodik und Didaktik des Volksschulstoffes gefordert. Diese Einführungsarbeit und Betreuung der schu­lischen Heilpädagogin obliegt also, zusätzlich zu allen anderen neuen Aufga­ben, der Klassenlehrperson. Ist sich der Regierungsrat dieser Tatsache be­wusst? Und wie gedenkt der Regierungsrat diese zusätzlichen Leistungen zu regeln (z.B. mit einer Berufseinführung) resp. zu honorieren?

Interpellation 08.241 Antwort des Regierungsrates


Interpellation Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick (Sprecherin), Pia Müller, Wettingen, und Rita Boeck, Brugg, vom 19. August 2008 betreffend Durchführung der UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) im Rahmen der Integrativen Schulung an der Volksschule; Beantwortung

Aarau, 22. Oktober 2008                                                                                                  

I.
Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.

II.
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:

Zur Frage 1
"Die wichtige Frage nach dem Bedarf an Fachpersonen für die nächsten Jahre wurde nicht zufriedenstellend beantwortet. Eine Übergangslösung wurde nicht aufgezeigt. Wie plant der Regierungsrat, diese Zeit des Personalengpasses zu überbrücken?"

Wie der Regierungsrat in seiner Antwort betreffend Sicherstellung von genügend Fachpersonen für Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall (UME) in seiner Stellungnahme zum Auftrag der SP vom 26. Februar 2008 bereits ausgeführt hat, absolvieren aufgrund des Anreizes des Departements Bildung Kultur und Sport (Besoldungszuschuss während Ausbildungszeit) zurzeit über 150 Lehrpersonen eine EDK-anerkannte heilpädagogische Ausbildung. Diese Rahmenbedingungen werden von den meisten Schulleitungen und Studierenden sehr geschätzt. Weitere Massnahmen können keine getroffen werden. Dabei ist allerdings zu betonen, dass für die Kinder und Jugendlichen weiterhin im Rahmen der Sonderschulung eine angemessene Unterstützung sicher gestellt ist, zumal die Aufwendungen für die UME nicht durch Einsparungen im Sonderschulbereich kompensiert werden. Zudem liegt es gemäss Verordnung Sonderschulung im Kompetenzbereich der Schulpflege zu beurteilen, ob die Voraussetzungen zu einer integrativen Schulung im Einzelfall gegeben sind.

Im Bereich der Logopädie überprüft zurzeit das Departement Bildung, Kultur und Sport in Zusammenarbeit mit dem Institut Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel, ob die Möglichkeit für ein berufsbegleitendes Studium in Logopädie besteht. Falls diese Option umsetzbar wäre, könnten mittel- und langfristig weitere Lehrpersonen für ein berufsbegleitendes Studium gewonnen werden.

Zur Frage 2
"In der Praxis wird der Förderunterricht heute in der Regel von Personen erteilt, welche die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder diese erst beginnen. Dies führt zu unprofessionellen Situationen. Überforderungen von Lehrpersonen und heilpädagogischen Fachpersonen sind die Folge. Welche geeigneten Unterstützungsmassnahmen (z.B. Coaching, Berufseinführung etc.) der Fachleute und Lehrpersonen sind vorgesehen? Gibt es Richtlinien dazu? Wo sind sie zu finden?"

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass von diesen Lehrpersonen in Ausbildung in der angesprochenen Übergangsphase noch nicht ein vollumfängliches heilpädagogisches Wissen erwartet werden kann. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz hat das Departement Bildung, Kultur und Sport diesbezüglich jedoch bereits flankierende Massnahmen getroffen.

Die Schul- und Weiterbildungscoaches der Fachhochschule Nordwestschweiz wurden für diese Problematik sensibilisiert und da sie in der Einführungsphase der Integrativen Schulung sowohl Schulleitungen beraten als auch im Rahmen der schulinternen Weiterbildung Kollegien unterstützen, können sie bei Bedarf Massnahmen empfehlen, welche die Situation entschärfen. Zu diesen gehört ein gemeindeinternes Coaching durch erfahrene Schulische Heilpädagoginnen sowie Praxisgruppen, welche nicht nur im Bereich der Integrierten Heilpädagogik, sondern auch bei Themenschwerpunkten wie "Kognitive Behinderung" und "Autismus" zur Verfügung stehen.

Zur Frage 3
"In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat Folgendes: "Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass klare Richtlinien zur Übernahme eines entsprechenden Förderauftrags notwendig sind." Diese Richtlinien sind für die Praxis ungenügend, das heisst jede Schule muss für sich eine Form der fachlichen und therapeutischen Begleitungen erarbeiten. Dies ist eine Überforderung, insbesondere wenn die Fachleute nicht oder noch nicht fertig ausgebildet sind. Solche Situationen führen vielerorts zu unprofessionellen Tätigkeiten. Die Qualität der Förderaufträge ist in Frage gestellt. Welche Unterstützung gedenkt der Regierungsrat den Schulen zu geben?"

Der Regierungsrat teilt die Sorge der Interpellierenden nicht, dass die Richtlinien zur Übernahme eines Förderauftrags ungenügend sind und aufgrund der fehlenden Vorgaben jede Schule für sich eine Form der fachlichen und therapeutischen Begleitungen erarbeiten muss. Dies aus folgenden Gründen:

  • Die Handreichung zur Integrativen Schulung, Teil 2, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen, gibt einen klaren Überblick, wie ein Förderangebot eingerichtet werden soll.
  • Die Website des Departements Bildung, Kultur und Sport zu den Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall (www.ag.ch/ume) informiert auch bereichsspezifisch (zum Beispiel kognitive Behinderung, Autismus, soziale Beeinträchtigung), sodass Schulen ihre individuelle Förderung klar nach klaren Kriterien realisieren können.
  • Den Schulen wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Inspektorat in Verbindung zu setzen. Damit ist eine zielgerichtete Beratung sicher gestellt. Die Inspektoratspersonen tragen zudem wesentlich dazu bei, dass mit schlanken Verfahren eine wirkungsvolle Förderung geplant werden kann.
  • Seit Sommer 2008 bietet das Departement Bildung, Kultur und Sport einheitliche Instrumente zur Förderplanung (www.ag.ch/ihp – Umsetzungshilfen – Förderplanung) an, welche für die gesamte Integrative Schulung wegweisend sind. Erste Rückmeldungen aus Fachkreisen haben gezeigt, dass diese Instrumente als sehr hilfreich und praxistauglich eingeschätzt werden.
  • Schulische Heilpädagogen haben überdies die Möglichkeit, den Erfahrungsaustausch im Rahmen der bereits genannten Praxisgruppen der Fachhochschule Nordwestschweiz zu pflegen und ihre Professionalität weiter zu entwickeln.

Zur Frage 4
"Es zeigt sich in der Praxis, dass das Problem der "Assistenz" von den Gemeinden völlig unterschiedlich gelöst wird. Die Leidtragenden sind mehrheitlich Frauen, die zu Dumpinglöhnen Kinder begleiten und eine hohe Verantwortung tragen. Welche Massnahmen schlägt der Regierungsrat konkret vor, diese Praxis zu vereinheitlichen?"

Entgegen der Ansicht der Interpellierenden vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass die Assistenzen im Rahmen der Unterstützenden Massnahmen einheitlich geregelt sind, wie im Merkblatt "Assistenzstunden bei Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen Beeinträchtigung" (vgl. www.ag.ch/ume – Umsetzungshilfen) festgehalten wird. Die Entschädigung ist kantonal festgelegt und beträgt Fr. 35.– pro Assistenz-Arbeitsstunde.

Zur Frage 5
"Durch die erschwerten unattraktiven Rahmenbedingungen (Kleinstpensen, kurzzeitig bewilligt, grosse geforderte Mobilität) für die Arbeit mit UME ist es im Moment in der Praxis nicht vorstellbar, dass die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen vor Ort alle Lektionen nebst dem Pensenpool für die integrierte Heilpädagogik übernehmen. Eher ist der Fall, dass Fachpersonen nach Beendigung eines Schuljahrs wieder abspringen, weil sie keine Unterstützung erhalten und ihr Pensum resp. Einkommen nicht planen können.

Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, die dazu beitragen würden, wertvolle Ressourcen an den Schulen zu halten?"

Die strategische Zielsetzung des Departements Bildung, Kultur und Sport bezüglich Integrativer Schulung und die entsprechenden Informationsbemühungen haben dazu geführt, dass bereits im nächsten Schuljahr die Mehrheit der Gemeinden die Integrierte Heilpädagogik eingeführt haben wird. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen können insbesondere vom Umstand profitieren, dass sich in ihrem Pensum sowohl der heilpädagogische Pensenpool im Rahmen der Integrierten Heilpädagogik als auch die zusätzlich notwendigen individuellen Massnahmen zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (UME) vereinen lassen. Da es sich zudem bei den UME-Pensen meist um längerfristige Massnahmen (zum Beispiel kognitive Behinderung) handelt, wird sich die Pensensituation für heilpädagogische Lehrpersonen zukünftig vermehrt stabilisieren.

Zur Frage 6
"Die Anstellungs- und Lohnbedingungen während der Ausbildung sind unklar und unbefrie­digend. Eine schulische Heilpädagogin in Ausbildung, die bereits an einer SHP- oder
UME-Stelle in einer Schule tätig ist, erhält einen Besoldungszuschlag von 20% abzüglich 5% Gehaltsabzug wegen nicht vorhandener Ausbildung. Diese Regelung gilt für die gesamte Ausbildungszeit. Warum wird ein Gehaltsabzug vorgenommen gleichzeitig mit immenser Mehrarbeit bezüglich Einführung des integrativen Systems in einer Gemeinde, in einem Team und bei den Eltern?"


Der von den Interpellantinnen angesprochene Gehaltsabzug ist im Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP; SAR 411.210) unter § 9 geregelt und kommt neu nicht mehr automatisch zur Anwendung. Mit Wirkung vom 1. August 2008 kann die Anstellungsbehörde bei Lehrpersonen, die bei ihrer Anstellung nicht über eine für die Funktion massgebende Qualifikation verfügen, beim zuständigen Departement beantragen, den Anfangslohn für maximal 5 Jahre bis zu 10 % unter dem aus dem jeweiligen Positions- und Erfahrungsanteil errechneten Lohn festsetzen. Damit liegt die Verantwortung für einen allfälligen Gehaltsabzug bei der Schulpflege vor Ort, welche eine solche Massnahme nach ihrem Ermessen verfügt.

Zur Frage 7
"Mit den Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung in schulischer Heilpädagogik kommen auch Personen in den Genuss der Ausbildung, welche über kein Lehrpatent verfügen. Im Schulalltag wird aber die Methodik und Didaktik des Volksschulstoffs gefordert. Diese Einführungsarbeit und Betreuung der schulischen Heilpädagogin obliegt also, zusätzlich zu allen anderen neuen Aufgaben, der Klassenlehrperson. Ist sich der Regierungsrat dieser Tatsache bewusst? Und wie gedenkt der Regierungsrat diese zusätzlichen Leistungen zu regeln (z.B. mit einer Berufseinführung) resp. zu honorieren?"

In der Interpellation wird festgehalten, dass mit den Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung in schulischer Heilpädagogik auch Personen in den Genuss der Ausbildung kommen, welche über kein Lehrpatent verfügen. Diese Aussage kann vom Regierungsrat nicht vollzogen werden, da von allen EDK-anerkannten Studiengängen (HfH Zürich, ISP Basel, IFH Bern,
ISH Luzern und Uni Freiburg), nicht nur ein Lehrpatent, sondern auch eine Berufpraxis von 1 bis 2 Jahren gefordert wird. Demzufolge kann auch nicht von einer zusätzlichen Einführungs- und Betreuungsarbeit für die Klassenlehrperson gesprochen werden, sondern die Zusammenarbeit soll im Rahmen des ordentlichen Berufsauftrags umgesetzt werden. Zudem hat sich in der Integrativen Schulung gezeigt, dass die heilpädagogische Unterstützung der Regelklassen sowie die entsprechende Fachberatung durch die heilpädagogisch geschulten Lehrpersonen von vielen Lehrpersonen als erhebliche Entlastung wahrgenommen wird.


Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'251.50.

REGIERUNGSRAT AARGAU

Persönliche Stellungsnahme


Interpellation 08.241 Stellungsnahme unsererseits

Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Fragen. Es ist uns wichtig, als erstes nochmals zu betonen, dass wir hinter der Integrativen Schulung stehen, sie unterstützen und mittragen wollen.

Aber, und das sollten unsere Fragen aufzeigen, dazu müssen die Rahmenbedingungen besser stimmen. Und das ist leider oft nicht der Fall. Uns sind viele Fachpersonen bekannt, die an ihre Grenzen stossen.  Sie erwähnen zwar, dass die Rahmenbedingungen von den meisten Schulleitungen und Studierenden sehr geschätzt werden. Aber wie geht es den betroffenen Lehrkräften, die doch eine wichtige und zentrale Rolle in der praktischen Umsetzung einnehmen? Diese Berufsgruppe ist, ausser in der letzten Frage, nicht erwähnt in Ihrer Beantwortung.

Das BKS stellt zwar verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.  Sie erwähnen in diesem Zusammenhang positive Rückmeldung aus Fachkreisen. Es wäre interessant zu wissen, wer zu diesen Fachkreisen gehört. Die Praxis- und Umsetzungstauglichkeit muss unbedingt auch in den betroffenen Klassen evaluiert werden.

Die Problematik sei an einem Beispiel nochmals aufgezeigt: UME soll, so ist es festgelegt, für Kinder mit schwerer Sprachbehinderung, Körperbehinderung, schwerer Form von Autismus, kognitiver Behinderung, Seh- und Hörbehinderung und erheblicher sozialer Beeinträchtigung sein. Bei Kindern mit diesen Behinderungen findet in der Regel eine erfolgreiche Integration statt, andernfalls werden sie in einem Heim oder in einer entsprechenden Tagesschule gefördert. Welche Kinder aber oft nirgends aufgefangen werden,  sind Kinder und Jugendliche mit einem ADHS. Aber genau diese Kinder und die sie unterrichtenden Lehrpersonen brauchen dringend Hilfe. Damit diese Kinder nicht einfach als störend, frech, unerzogen und untragbar empfunden werden, braucht die Lehrperson Zeit und viel Energie.  Hier stimmen die Rahmenbedingungen für eine gute und erfolgreiche Integration noch nicht. Es darf nicht sein, dass UME-Stunden auf Kosten der betroffenen Kinder, des Klassenverbandes und der Lehrperson eingespart werden.

 

In Ihrer Beantwortung erwähnen Sie die Wichtigkeit der Inspektorate und Schulpflegen, bei denen ein grosser Teil der Kompetenzen liegt. Und gerade dort stellen wir  Schwachpunkte fest, wovon wieder vor allem Klassenlehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler betroffen sind. Es reicht nicht, wenn die Strukturen stimmen, die praktische Umsetzung aber nicht ausführbar ist. Vielen Inspektoraten und Schulpflegemitgliedern fehlt die Praxis oder  das fachliche Wissen diese oft komplizierten Fälle zu beurteilen, zu koordinieren und zu führen.

Ebenso befassen sich manche Schulleitungen erst neu mit dem Thema und nicht überall fand eine sorgfältige Einführung statt.

Bei der Frage nach geeigneten Unterstützungsmassnahmen für Fachleute und Lehrpersonen haben wir den Eindruck, dass Ihre Beantwortung aufzeigt, dass Sie sich diesem Anliegen annehmen. Sie sprechen von einer Entschärfung schwieriger Situationen. Vor allem die Komplexität der Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen scheint uns  anspruchsvoll und sollte nicht unterschätzt werden. Daher sind wir gespannt auf die Umsetzung des gemeindeinternen Coachings.

Wir bedauern, wenn die Überforderung vieler Betroffenen aus integrationsbefürwortenden Lehrkräften  integrationskritische Lehrkräfte macht. Denn gerade die Klassenlehrkräfte gilt es für die Integrative Schulung zu gewinnen.

Mit der Beantwortung sind wir teilweise zufrieden.