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26.02. 08 Auftrag 08.40 Sicherstellung Fachpersonal UME

26. 2. 08 Auftrag 08.40 Sicherstellung Fachpersonal UME



 

Auftrag der SP Fraktion vom 26.Februar 2008 betreffend Sicherstellung von genügend Fachpersonen für UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) im Rahmen der Integrativen Schulung an der Volksschule.

 

 

Text:

Der Regierungsrat wird ersucht zu prüfen, wie die erforderliche Zahl von UME – Fachpersonen (Therapeuten/ Therapeutinnen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Lehrkräfte) sichergestellt wird. Wenn der Bedarf an nötigen Fachpersonen nicht gedeckt werden kann, ist die Erarbeitung einer Übergangslösung aufzuzeigen und umzusetzen.

Begründung:

UME sind unbestritten ein wichtiger Bestandteil der Integrativen Schulung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung, beziehungsweise einer erheblichen sozialen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dies betont auch immer wieder das BKS. Auch ist im Einklang mit der Bundesverfassung (Art.62.Abs.3) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (Art.20) in der Sonderschulverordnung verankert, dass neben der Integrativen Schulung und der Sonderschulung auch besondere Stütz- und Fördermassnahmen Teil der Volksschule sind. In Bezug auf den Kanton Aargau sind das die UME.  Leider aber fehlen vielerorts die Fachpersonen für die professionelle Umsetzung dieser an sich

wünschenswerten Massnahme, was bei den Betroffenen (Eltern, Lehrkräfte,

Schulleitungen, Schulpflege) zu Unverständnis und Unzufriedenheit führt.

Über die UME - Fachpersonen ist wenig bis gar nichts zu erfahren.

In der Kantonalen Verordnung über die Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (428.513) ist unter §5 Abs. 6 zu lesen: „Der Förderunterricht wird von Fachpersonen erteilt, die über eine Ausbildung gemäss den Richtlinien des Departements verfügen.“  Angesichts dieser noch nicht weiter konkretisierten Formulierung besteht Erklärungs- und Handlungsbedarf.

Die Gewährleistung eines professionellen Angebotes, das den Bedürfnissen der verschiedenen Behinderungsformen gerecht wird, ist wichtig. UME verlangt fachspezifische Intervention und damit vom Personal her fachspezifische Ausbildung.

Fraglich ist in diesen Zusammenhang auch die vertraglich befristete Anstellungsform, sowie die erschwerten Arbeitsbedingungen in verschiedenen Gemeinden.

Unser Kanton will mit dem Systemwechsel von Separation zu Integration ein breites, qualitativ gutes Angebot gewährleisten. Wie weit integriert werden kann, ist in erster Linie eine Frage der Rahmenbedingungen, insbesondere der fachlichen und therapeutischen  Begleitung.

Auftrag 08.40 Entgegennahme durch den Regierungsrat


Auftrag der SP-Fraktion vom 26. Februar 2008 betreffend Sicherstellung von genügend Fachpersonen für UME (Unterstützende Massnahmen im Einzelfall) im Rahmen der Integrativen Schulung an der Volksschule; Entgegennahme mit Erklärung

Aarau, 23. April 2008                                                                                                          08.40

I.
Text und Begründung des Auftrags wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt.

II.
Der Regierungsrat ist bereit, den Auftrag mit folgender Erklärung entgegenzunehmen:

1.       Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2007 können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen gesundheitlichen oder sozialen Beeinträchtigungen in Regelklassen integriert und gemäss der Verordnung Sonderschulung sowie der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen mit zusätzlichen individuellen Ressourcen gefördert werden. Dabei wird der Förderunterricht von Fachpersonen erteilt, die über eine Ausbildung gemäss den Richtlinien des Departements Bildung, Kultur und Sport verfügen. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass klare Richtlinien zur Übernahme
eines entsprechenden Förderauftrags notwendig sind.


2.       Anforderungen bezüglich Ausbildungsstand

Förderunterricht bei kognitiver Behinderung
Diese Aufgabe wird primär von einer Lehrperson übernommen, welche über eine von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannte Ausbildung in schulischer Heilpädagogik beziehungsweise für geistige Behinderung verfügt. In besonderen Fällen kann ein Teil dieses Auftrags unter Anleitung einer ausgebildeten Lehrperson von einer Assistenz übernommen werden.

Förderunterricht bei einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung gilt dann als erheblich, wenn eine Abwesenheit vom Unterricht von mindestens drei Wochen erforderlich ist, eine Teildispensation vom Unterricht über einen Zeitraum von mindestens einem Quartal nötig ist oder das Kind gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass kein regelmässiger Schulbesuch möglich ist. Wichtigstes Förderziel ist, den Anschluss an die Lernziele der Klasse zu ermöglichen. Dies geschieht einerseits durch Nacharbeiten von verpasstem Lernstoff, andererseits durch gezielte Entlastung. Das Nacharbeiten bezieht sich in erster Linie auf die Promotionsfächer. Diese Unterstützung kann von jeder Lehrperson übernommen werden, welche über eine entsprechende stufenspezifische Ausbildung verfügt.

Förderunterricht bei Autismus
Der Förderunterricht erfolgt in Zusammenarbeit mit der Autismusberatungsstelle des Kinderpsychiatrischen Diensts in Baden. Die Unterstützung im Regelklassenunterricht wird in der Regel von einer Lehrperson, welche über eine EDK anerkannte Ausbildung in schulischer Heilpädagogik verfügt, übernommen. Analog dem Förderunterricht bei kognitiver Behinderung kann auch hier bei Bedarf eine Assistenz verpflichtet werden.

Förderunterricht bei einer schweren Behinderung der Sprache oder des Sprechens
Dieser Förderunterricht wird ausschliesslich von ausgebildeten Sprachheilfachpersonen
übernommen.


Förderunterricht bei erheblicher sozialer Beeinträchtigung
Dieser Förderunterricht, der eine differenzierte interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert, soll ausschliesslich von einer Lehrperson übernommen werden, welche über eine EDK anerkannte Ausbildung in schulischer Heilpädagogik verfügt.

3.       Rahmenbedingungen zur Ausbildung
Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der unterzeichnenden Ratsmitglieder, dass nicht nur die integrierte Heilpädagogik mit differenziert ausgebildetem Personal möglichst flächendeckend umzusetzen ist, sondern auch im Bereich der Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall eine professionelle Förderung anzubieten ist.

Im traditionellen Kleinklassenwesen verfügt nur rund die Hälfte der Lehrpersonen über eine Ausbildung in schulischer Heilpädagogik. Diese Ausbildung ist aber nicht nur für eine gezielte Förderung der Kinder, sondern auch für eine heilpädagogische Fachberatung der Klassenlehrpersonen unumgänglich. Daher bietet der Kanton seit zwei Jahren attraktive Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Interessierte eine Ausbildung in schulischer Heilpädagogik absolvieren. Lehrpersonen, welche eine EDK anerkannte, berufsbegleitende Ausbildung in schulischer Heilpädagogik absolvieren, erhalten einen Besoldungszuschlag von 20 %. Dies und die interessante Aufgabe haben zu vermehrten Kandidaturen für die Zusatzausbildung geführt.

Gingen beim Departement Bildung, Kultur und Sport im Jahr 2007 92 Anmeldungen von Studieninteressierten ein, waren es zu Jahresbeginn 2008 bereits 139 Anmeldungen. 2007 wurden 54 Studierende aufgenommen, im laufenden Jahr konnten 90 Studierende berücksichtigt werden. Hält diese Entwicklung an, werden in Zukunft nicht nur im Bereich der integrierten Heilpädagogik, sondern auch für Unterstützende Massnahmen im Einzelfall ausreichend gut ausgebildete Lehrpersonen zur Verfügung stehen.

Bei der Ausbildung der Sprachheilfachpersonen können keine entsprechenden Anreize geschaffen werden, weil die Ausbildung an den EDK anerkannten Ausbildungsstätten einerseits kein Lehrpatent erfordert, andererseits nicht berufsbegleitend absolviert werden kann. Da im Bereich des Sprachheilunterrichts aber mit dem Pensenpool bereits ein vergleichsweise gut ausgebautes integratives Betreuungssystem besteht, können für Kinder und Jugendliche mit schwerer Sprachbehinderung aus diesem Pensenpool im Sinne einer Übergangslösung Lektionen angeboten werden.

4.       Fazit
Das Konzept zur Integrativen Schulung sieht vor, dass möglichst wenige spezialisierte Fachpersonen in einer Klasse tätig sind. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der unterzeichnenden Ratsmitglieder, dass die Anstellungsbedingungen für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, welche in mehreren Gemeinden ein Mandat zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen Beeinträchtigung übernehmen, nicht optimal ist. Dies gilt jedoch nur für die Übergangsphase, bis die integrierte Heilpädagogik in allen Gemeinden eingeführt ist. Ziel ist es nämlich, dass die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen vor Ort nicht nur den Pensenpool für die integrierte Heilpädagogik übernehmen, sondern – in Kenntnis der Schule vor Ort – nach Möglichkeit auch die Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall übernehmen. Entsprechend spezialisierte Weiterbildungsangebote, welche das bereichsspezifische Wissen der heilpädagogischen Lehrpersonen erweitern sowie fachkundig moderierte Erfahrungsgruppen sind bereits in Planung.

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen Massnahmen innert weniger Jahre ein genügend grosses Angebot an qualifizierten schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Kanton Aargau zu erreichen.

Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'251.50.

REGIERUNGSRAT AARGAU