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29.06.10 Vorstoss zur integrativen Schulung: vom Parlament überwiesen

GROSSER RAT AARGAU

Auftrag vom 29. Juni 2010 der Fraktionen der SP (Sprecherin Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick), Grünen, CVP-BDP, EVP und GLP betreffend einem Gesamtkonzept für die „Integrierte Heilpädagogik“ (IHP) und die „Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall“ (UME)

Text

Der Regierungsrat wird ersucht  dem Departement Bildung, Kultur und Sport den Auftrag zu erteilen, die gemeinsame Umsetzung von IHP und UME in einem Gesamtkonzept darzulegen, sowie die dafür notwendigen, finanziellen Ressourcen aufzuzeigen. Der möglichst niederschwellige Zugang zum integrativen Angebot muss dabei für alle Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein.

Begründung

Die Integrative Schulung nimmt einen wichtigen Teil innerhalb der Volksschule ein, wofür viele Schulleitungen und Lehrkräfte (rund 200 Schulen) sich einsetzen.  Der Vorrang der Integration vor der Separation wird als wichtige Veränderung unserer Gesellschaft wahrgenommen und umgesetzt.

Nur leider werden den zuständigen Schulleitungen, Lehrkräften und Fachpersonen viele Steine in den Weg gelegt, sodass eine erfolgreiche Integrative Schulung gefährdet ist. Die konkrete Alltagsarbeit mit den zwei Verfahrensabläufen „Integrierte Heilpädagogik“ (IHP) für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und den „Unterstützenden Massnahmen im Einzelfall“ (UME) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen sind mit grossen Schwierigkeiten verbunden und ist so in der Praxis nicht umsetzbar

  • Der Aufwand für Anmeldung, Abklärung, Auswertung und Empfehlung  ist unverhältnismässig gross, das Entscheidungsverfahren schwierig.
  • Der enorme Verfahrensaufwand belastet die Direktbetroffenen sehr, ohne dass dadurch ein pädagogischer Mehrwert ersichtlich ist.
  • Die Kompetenzen der Schulleitungen sind zu klein, sodass im Sinne der „Schule vor Ort“ nicht eine den Umständen entsprechende Integrative Schulung aufgebaut werden kann.
  • Qualifizierte Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, sowie die weiteren Fachpersonen fehlen. Die Lektionen können so nicht abgedeckt werden.
  • „Assistenzstunden“ werden von  den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt und als Ersatz für qualifizierte UME-Stunden eingesetzt.  Unterschiedliche Formen von fachlicher und therapeutischer Begleitung sind die Folge
  • Viele Kinder und Jugendliche gehören zu den so genannten „Grenzfällen“ und sind nicht einfach zuordenbar.
  • Integrierte Kleinklassenschülerinnen und -schüler haben Anrecht auf IHP, erhalten aber UME, obwohl dieses Förderangebot für Kinder und Jugendliche gedacht ist mit klar definierten Beeinträchtigungen.
  • Es werden UME-Stunden angeboten, obwohl keine IHP vorhanden ist. UME ist aber nur möglich mit funktionierender IHP und geregelten Zuständigkeiten. UME müsste in die IHP integriert sein.