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16.03.10 Vorstoss zum Kinderschutz bei häuslicher Gewalt: entgegen genommen vom Regierungsrat


GROSSER RAT AARGAU                                                          


Postulat der SP  Fraktion vom 16. März 2010 betreffend Abklärung der Sicherstellung des Kinderschutzes bei häuslicher Gewalt
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Text:

Der Regierungsrat wird ersucht zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden müssen,  um den im Sinne des Gesetzgebers definierten Auftrag der „Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt“ (AHG), den Kinderschutz sicherzustellen, zu gewährleisten.

Begründung:

Gemäss dem Rahmenvertrag der AHG mit dem Kantonalen Sozialdienst (KSD)  klärt die AHG auch bei Minderjährigen ab, ob diese Unterstützung benötigen, Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen und/oder eine Triage an eine andere, geeignete Fachstelle erfolgen soll. Konkret geht es dabei darum, abzuklären, ob der Kinderschutz gefährdet ist. Mit diesem Auftrag sollen die Bedürfnisse der von häuslicher Gewalt betroffener Kinder stärker gewichtet werden. Wie nun die Erfahrungen aus den ersten 6 Monaten der Tätigkeit der AHG gezeigt haben, ist die AHG aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, diesen Auftrag im Sinne des Gesetzgebers befriedigend auszuführen.
 
  • Die Erstinformationen sind mangelhaft mit wenigen Angaben zum konkreten Involviert sein von Kindern. Oft ist daraus die Kindswohlgefährdung nicht ersichtlich.
  • Mangelnde Ressourcen: Die Ressourcen der AHG (160 Stellenprozent in der Beratung) reichen bei weitem nicht aus, um alle relevanten Informationen zu sammeln und beide Elternteile in eine kontinuierliche Beratung mit ein zu beziehen. Die AHG hat grundsätzlich auch keine Kompetenzen, die Eltern zu bestimmten Schritten zu bewegen, bzw. zu zwingen.
  • Es fehlen der Auftrag und die Ressourcen, alle den Kindschutzbehörden gemeldeten Fälle zu kontrollieren und nachzuprüfen, ob diese Behörden effektiv Anordnungen getroffen haben.
  • Eine geschlechtsspezifische Ansprache der Elternteile wäre sehr wichtig. Bei zweimal 80 Stellenprozent ist die Präsenz von jeweils einem Berater und einer Beraterin nicht gewährleistet.
  • Fehlender Case Management-Auftrag: Meist sind verschiedene Akteure bereits involviert in einen Fall, mit wenig gegenseitiger Information oder Absprache. Das führt zu teuren und unnötigen Doppelspurigkeiten und demotivierenden Leerläufen für die Betroffenen.  Die AHG übernimmt momentan, obwohl das nicht zu ihrem Auftrag gehört, in einer steigenden Anzahl von Fällen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass einer der beteiligten Akteure das Case Management übernimmt ( z.B. der Sozialdienst, die Vormundschaftsbehörde, die Jugend- und Familienberatung, die Kinderschutzgruppe, die Suchtberatung, die Opferhilfestelle, die Gewaltberatung, der Schulpsychologische und Jugendpsychologische Dienst, schulische Unterstützungsleistungen, die Rechtsvertretung,…)
  • Der Kinderschutz ist ein wichtiges Rechtsgut. Der Staat sollte mehr investieren, gerade auch in Bezug auf die hohen Folgekosten, die bei mangelhaften Interventionen resultieren. Die schwächsten Mitglieder des Familiensystems müssen dringend geschützt und gestärkt werden.

Frauen und Kinder brauchen MEHR Unterstützung nach Fällen häuslicher Gewalt!