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05.05.09 Interpellation Atommüllager Bözberg


GROSSER RAT AARGAU



 

Interpellation Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick (Sprecherin), Regula Bachmann-Steiner, Magden, Getrud Häseli-Stadler, Wittnau, Christoph Riner, Zeihen, vom 5. Mai 2009 betreffend Haltung und dem weiteren Vorgehen des Regierungsrates im Zusammenhang mit einem möglichen Tiefenlager im Kanton Aargau am Beispiel des Bözberges



Text und Begründung:

Die Stimmung rund um den Bözberg ist gespannt, nachdem die Region als möglicher Standort für ein Tiefenlager ausgewählt wurde. Viele Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Gemeinden, mittlerweile sind es deren 55 Ortschaften, befürchten einen massiven Imageverlust mit Gefahr für Mensch und Natur, welcher den Gemeinden schadet und sich negativ auf eine gesunde Entwicklung der Region niederschlagen wird.

Im November 2008, nachdem das BFE über die möglichen Standorte informierte und offen legte, wie stark der Kanton Aargau betroffen ist, äusserte sich der Regierungsrat an der anschliessenden Pressekonferenz und gegenüber vereinzelten Zeitungen kritisch und betonte, dass er die Position des Aargaus ohne Kompromisse vertreten werde. Ein End-, bzw. Tiefenlager müsse nicht zwangsläufig im Aargau sein, und eine so starke Fokussierung auf unseren Kanton sei nicht nachvollziehbar, da wir ja ohnehin genug Lasten für die Landesversorgung mit Strom übernehmen.

Auch gegenüber der Besorgnis der Fricktalerinnen und Fricktaler zeigt RR Beyeler Verständnis und verspricht deren Interessen mit guten Argumenten zu vertreten.

Leider ist von dieser Haltung in der Öffentlichkeit nichts spürbar, und es ist zu befürchten, dass das verhaltene Reagieren der Regierung das Risiko erhöht, dass der Bözberg als Standort ausgewählt wird.

Wir bitten den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie gedenkt der Regierungsrat die Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung aufzunehmen? Wie kommuniziert er die eigene Haltung? Welche Interessen ist er bereit zu vertreten?
  2. Wie sichert der Regierungsrat die demokratischen Mitentscheidungsrechte?

Wie steht er zum aktiven Miteinbezug der Zivilgesellschaft?
  1. Wie geschieht der Einbezug von Tiefenlager-kritischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern? Wie werden deren Interessen und Besorgnisse vertreten?
  2. Wie erklärt sich der RR seine abwartende Haltung, obwohl er immer wieder in den Beantwortungen verschiedener Vorstösse erwähnt, dass Widerstand nicht bundesrechtswidrig ist?
  3. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, wenn in potenziellen Standortgemeinden mit Abgeltungen und Steuererleichterungen der öffentlichen Meinungsbildung nachgeholfen wird?
  4. Wie lässt sich der geplante Jurapark Aargau mit einem Tiefenlager vereinbaren? Wie kann ein Naturpark glaubhaft vermarktet werden, wenn im Boden ein Tiefenlager mit hochradioaktiven Abfällen besteht?
  5. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Tatsache, dass sich Kantone wie Baselland, die von ihrer Verfassung her die Endlager verbieten, sich zur Wehr setzen werden, falls der Bözberg ausgewählt wird?