kreis

03.05.11 IP Atommüllager nach Fukushima

GROSSER RAT AARGAU

Interpellation der Fraktionen der SP, Grünen und GLP (Sprecherin Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick) vom 3. Mai 2011 betreffend dem weiteren Vorgehen in der Atommüllentsorgungsfrage nach Fukushima

Text und Begründung:

Nach dem Entscheid des UVEK, die Planungsarbeiten für weitere AKWs aufgrund der Katastrophe in Japan zu stoppen, wurde auch im Grossen Rat die Behandlung der „Richtplananpassung AKW Beznau“ abgesetzt. Von mehreren politischen Parteien und Gruppierungen wird mittlerweile eine neue Standortbestimmung in der Energiefrage verlangt und unterstützt.
Wie aber ist der Umgang in der Frage der Atommüllentsorgung? Von offizieller Seite (Bund, ENSI, Nagra) wird der Bezug zur Entsorgungsproblematik nicht hergestellt, obwohl viele Fragen, die nun rund um die AKWs aktuell geworden sind, auch im Zusammenhang mit der Atommüllentsorgung gestellt werden müssen.
In seiner kritischen Stellungsnahme zum „Sachplan Tiefenlager“ vom  letzten November betont der Regierungsrat, dass ein allfälliger Entscheid für einen Standort im Aargau auf objektiven und sachlichen Fakten betreffend Sicherheit beruhen muss. Die Katastrophe in Japan hat  aber auch Auswirkungen auf den Umgang mit Restrisiken von Atommülllagern. Im Untergang lauern unberechenbare Folgen für Mensch und Umwelt, sodass die Sicherheitsfrage dringend neu aufgerollt werden muss.

  • Naturereignisse, wie z.B. Erdbeben, sind, auch bei uns nicht voraussehbar. Die Gefahren dürfen, auch in der Atommüllentsorgung,  nicht verharmlost werden.
  • Das geplante Atommülllager muss für eine Million Jahre sicher sein, d.h. also mindestens 10 Eiszeiten und zahlreiche Erdbeben überstehen können. Laut Nagra soll aber das geplante Lager nach 50 – 150 Jahren  vollständig verschlossen und nicht mehr überwacht werden.

Darum bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Regierungsrat bereit, gerade nach der Katastrophe in Japan, die Planung der Atommüllentsorgung nicht einfach dem Bund zu überlassen und als Exekutive eines stark betroffenen Kantons eine aktivere Rolle zu fordern und zu übernehmen und die Interessen der Bevölkerung zu vertreten?
  2. Die Katastrophe in Fukushima hat gezeigt, dass in diesem Hochsicherheitsbereich nicht alles voraussehbar ist. Durch eine Verkettung der Ereignisse kann es leicht zu unkontrollierbaren Situationen kommen. Wie gedenkt der Regierungsrat mit folgenden Situationen umzugehen:
    • nicht voraussehbaren Naturereignissen, wie Erdbeben und die daraus entstehenden Sicherheitsrisiken der Atommülllager?
    • Der fehlenden Rückholbarkeit, insbesondere nach dem Verschluss des Tiefenlagers, die zukünftige Generationen vor grosse Probleme stellen kann?
  3. In der Atommüllpolitik wird analog zum Rahmenbewilligungsverfahren für neue AKWs verlangt, dass das Sachplanverfahren für geologische Tiefenlager nun sistiert wird, sodass ohne Zeitdruck ein fairer und transparenter Umgang mit Atommüll unter Berücksichtigung aller Restrisiken aufgegleist werden kann. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Forderung?