kreis

23.09.07 Debatte zum Bildungskleeblatt

Antrag

Die Entwicklung der Sonderschulen hat vor ca. 100 Jahren begonnen. Die Sonderschulung in der Schweiz ist eng verwoben mit der IV. Die Geschichte der Sonderschulung lässt sich aus dieser Sicht in drei Phasen einteilen: die Zeitspanne vor der Gründung der IV; die Jahrzehnte, während denen die IV die Sonderschulung mitfinanzierte und mitgestaltete, sowie schliesslich die Zeit nach dem Rückzug der IV aus dem Bereich der Sonderschulung mit dem In-Kraft-Treten der NFA. Schrittweise findet dadurch eine Eingliederung der Sonderschulen in das Bildungssystem statt.

Im Rahmen der „Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich“ (die Schaffung dieses Konkordats ist die Folge der NFA) nimmt der Bildungsauftrag der Sonderschulen eine wichtige Stellung ein. Bis 2011 muss jeder Kanton ein Sonderschulkonzept entwickelt haben.


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Anspruch auf Massnahmen der Sonderschulung haben mit dem In-Kraft-Treten der NFA nicht mehr den Status von Versicherten, sondern von Teilnehmenden am Bildungssystem. Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf werden durch geeignete Lern- und Betreuungsformen gefördert. Das HarmoS-Konkordat nimmt Einfluss auf das Schuleintrittsalter, die Schulstrukturen und die Lehrpläne der obligatorischen Schule. Es wirkt sich aber auch auf die sonderpädagogischen  Angebote und die Sonderschulen aus, da diese inskünftig integrierter Bestandteil der obligatorischen Schule sein werden.


Darum gehören die Heilpädagogischen Sonderschulen in den Wirkungszielen die wir heute beraten, bzw. im Bildungskleeblatt, erwähnt und nicht nur mitgemeint. Sie sind ein Teil des öffentlichen Bildungsauftrages. Sie müssen eine Position in der Auflistung des Aargauischen Schulsystems erhalten.


Früher waren die Sonderschulen ausschliesslich Schulen für Behinderte, heute gibt es immer mehr Schülerinnen und Schüler die von der Volks-, bzw. Regelschule in Sonderschulen wechseln und umgekehrt. Es sind dies lern- sprach- und verhaltensbehinderte Kinder und Jugendliche.


Die Regelschule kann bestimmten Kindern nicht mehr gerecht werden. Diese Kinder bedürfen der Förderung durch die Sonderschulen. Es sind dies stationäre Sonderschulen und Tagessonderschulen für Kinder und Jugendliche mit kognitiver Behinderung, mit Körper-, Hör und Sprachbehinderung und immer mehr Schülerinnen und Schüler mit einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung.


Durch die integrative Schulung wird sich diese Entwicklung noch verstärken.


Darum gehören Volksschule und Sonderschule zusammen unter das Dach „Schule Aargau“.

Ich bitte Sie dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Elisabeth Burgener, Gipf-Oberfrick, SP